Zuwanderung entbürokratisieren und KMU-orientiert reformieren
Anlässlich des am 4. Oktober, vom ZDH ausgerichteten „Zuwanderungskongress Handwerk“ erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
„Wirtschaft, Politik und Handwerk sind sich einig: Deutschland braucht mehr Zuwanderung. Das Handwerk bewertet es ausdrücklich positiv, dass die Bundesregierung die baldige Verabschiedung von Eckpunkten eines Migrationspakets angekündigt hat. Der Rechtsrahmen und die Verfahren für die Zuwanderung ausländischer Arbeits- und Fachkräfte müssen an vielen Stellen verbessert werden, um Deutschland als Zuwanderungsland attraktiver zu machen.
Das Handwerk erwartet, dass die gesamte Erwerbsmigration entbürokratisiert und mittelstandsorientiert reformiert wird. Welche Handlungserfordernisse dafür nötig sind, das ist Gegenstand der Beratungen des „Zuwanderungskongresses Handwerk“. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks im gesamten Zuwanderungsprozess entlastet und unterstützt werden können.
Das beginnt damit, wie Betriebe handwerklich vorqualifizierte ausländische Arbeits- und Fachkräfte auffinden können, geht über schnellere Visaverfahren bis hin zum Aufbau von Kümmerer-Strukturen, um Zuwanderer in die Betriebe und in die örtliche Gemeinschaft zu integrieren.
Für die deutschen Handwerksbetriebe ist die Anerkennung der Berufsabschlüsse von ausländischen Fachkräften ein wichtiges Instrument, um die Gleichwertigkeit der ausländischen Abschlüsse mit den deutschen Berufsabschlüssen sicherzustellen.
Auf diese Weise trägt die Berufsanerkennung sicherlich zu einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration und einer Beschäftigung bei, die der Qualifikation entspricht. Um jedoch die Einreise der dringend benötigten Fachkräfte schneller und unbürokratischer zu ermöglichen, unterstützt das Handwerk den Ansatz, die berufliche Anerkennung stärker als bisher vom Visumsverfahren zu entkoppeln.
Die Handwerkskammern stehen als leistungsfähige Anerkennungsstellen mit einem umfangreichen Beratungs- und Unterstützungsprogramm zur Verfügung, um dann eine berufsbegleitende Berufsanerkennung und mögliche Anpassungsqualifizierungen durchzuführen.
Darüber hinaus ist das Handwerk offen, bei der Erwerbsmigration stärker als bisher ausgeprägte Berufserfahrungen zu berücksichtigen. Am Ende sollten die Betriebe selbst entscheiden können, ob sie für eine erfolgreiche und nachhaltige Beschäftigung ausländischer Fachkräfte staatliche Abschlüsse oder nachgewiesene Berufserfahrungen, die zu einer vergleichbaren Berufskompetenz führen, zur Voraussetzung machen.
Die Handwerkskammern können bei Bedarf ausländische Berufserfahrungen durch Validierungsverfahren verlässlich bewerten und glaubhaft transparent machen. Dies wird bereits langjährig im Projekt ValiKom praktiziert, das das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert.“
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Bild: www.amh-online.de