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Bundesverband der
Kreishandwerkerschaften
Was macht eine Kreishandwerkerschaft?
Die Kreishandwerkerschaft wird aus den Innungen in ihrem Bezirk gebildet. Sie ist in erster Linie eine regionale, fachunabhängige Arbeitgeber- und Unternehmervereinigung. Dies unterscheidet sie von den Handwerkskammern, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen wahrnehmen. Kreishandwerkerschaften sind außerdem das Kompetenzzentrum der angeschlossenen Innungen. Häufig übernehmen Kreishandwerkerschaften die Geschäftsführung für die Innungen in ihrem Bezirk sowie für andere Organisationen, etwa Vereine und Verbände.
Kreishandwerkerschaften sind wichtige Interessenvertretungen für die selbstständigen Handwerkerinnen und Handwerker vor Ort. Sie stehen in ständigem Austausch mit Kreis- und Kommunalpolitik und -Verwaltung. Die Vorsitzenden der Vorstände (Kreishandwerksmeister) nehmen dabei ihre Aufgabe als oberste Repräsentanten des Handwerks in ihrem Bezirk wahr. Die hauptamtlichen Geschäftsführer sind in der Regel in vielen regionalen Netzwerken und Arbeitskreisen vertreten und stellen sicher, dass das regionale Handwerk seine Positionen und Ideen konstruktiv in die institutionsübergreifenden Netzwerke einbringen kann.
Für die freiwilligen Mitglieder der Innungen bieten Kreishandwerkerschaften hochwertige Dienstleistungen an. Vor allen Dingen sind dies Rechtsdienstleistungen wie etwa die Prozessvertretung in Verfahren vor den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten durch eigenes Personal, Inkassodienstleistungen, die Beratung im Rahmen von Betriebsübernahmen oder strategischen Unternehmensentscheidungen, Betreuungs- und Schulungsangebote durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Dienstleistungen zum Datenschutz, Digitalisierungs- und Innovationsberatung, eigene Seminarangebote oder Vorbereitungskurse für Meisterprüfungen.
Entweder für die Innungen oder im Auftrag der Handwerkskammern, übernehmen die Kreishandwerkerschaften die Verantwortung für die Durchführung der Zwischen- und Gesellenprüfungen in den Handwerksberufen. Gleichzeitig beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreishandwerkerschaften Ausbildungsbetriebe bei allen ausbildungsrelevanten Fragen. Einige Kreishandwerkerschaften unterhalten eigene Bildungszentren und organisieren gemeinsam, mit den fachlich zuständigen Innungen, die überbetriebliche Ausbildung.