Rahmenbedingungen für Mobilität handwerksnah gestalten
„Der Bundestag hat mit seinen Beschlüssen wichtige Weichen für die zukünftige Verkehrspolitik gestellt“, so ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.
Am Freitag, 20. Oktober 2023, sind im Bundestag das Mautänderungsgesetz, das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich sowie die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen worden. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Der Bundestag hat mit seinen Beschlüssen wichtige Weichen für die zukünftige Verkehrspolitik gestellt: Genehmigungsverfahren werden beschleunigt und erste Schritte zur Berücksichtigung der spezifischen Mobilitätsbedürfnisse des Handwerks werden getan.
Besonders im Mautänderungsgesetz wird die Notwendigkeit betont, dass es eine leistungsfähige und bezahlbare Mobilität des Handwerks braucht: Für das Handwerk und vergleichbare Branchen konnten auch als Ergebnis langjähriger Bemühungen Ausnahmeregelungen von der neuen Mautpflicht ab Mitte 2024 erreicht werden.
So werden handwerkliche Betriebe nicht zusätzlich finanziell belastet, wodurch vermieden wird, dass sich Handwerksleistungen aus diesem Grund verteuern. Kritisch zu werten ist jedoch, dass bereits ab Dezember 2023 die bestehende Maut ab 7,5 Tonnen deutlich angehoben wird, was indirekte Kostensteigerungen für Handwerk und Verbraucher bringen kann.
Positiv ist aus Sicht des Handwerks die Verabschiedung des Gesetzes zur Planungsbeschleunigung im Verkehrswegebau. Es ist gut, dass sowohl der Bau von Schienenwegen wie auch der Bau von Straßenbauprojekten, die im Bundesverkehrswegeplan fest vorgesehen und für das Handwerk von großer Bedeutung sind, gleichermaßen beschleunigt wird.
Es ist ein gutes Zeichen, dass den lokalen Behörden mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes mehr Spielraum gegeben werden soll: So werden integrierte Verkehrskonzepte möglich. Bei deren Konzeption muss dann allerdings auch sichergestellt werden, dass das Handwerk berücksichtigt und zum Partner der Mobilitätswende in den Regionen und Städten gemacht wird.
Es wäre deshalb wünschenswert gewesen, neben den neu eingeführten Belangen des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung dezidiert auch die Versorgung der Bevölkerung und der ansässigen Gewerbebetriebe als zusätzliche Ziele zu erwähnen.
Unverständlich ist insbesondere, dass der Bundestag sich nicht dazu entschließen konnte, das Bewohnerparken unter Berücksichtigung der ansässigen Betriebe und sonstigen Institutionen weiterzuentwickeln. Dieses Anliegen des Handwerks wird auch von der überwältigenden Mehrheit des Bundesrates und von den Kommunalverbänden gestützt.
Dass bislang lediglich ein Prüfauftrag vorliegt, ist unzureichend und enttäuschend. Im Straßenverkehrsrecht müssen zeitnah weitere Anpassungen erfolgen, die die Bedürfnisse der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer besser berücksichtigen.“
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
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