Produkthaftung: Mehr Rechtssicherheit und Schutz für Betriebe
Am 9. Oktober haben die federführenden Ausschüsse des Europaparlaments den Berichtsentwurf zum Vorschlag zur Anpassung der Produkthaftungsrichtlinie an neue digitale Technologien angenommen. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
„Es ist positiv, dass in der Position des EU-Parlament zur Anpassung der Produkthaftungsregeln für Handwerksbetriebe das Risiko neuer und unüberschaubarer Haftungsrisiken bei Wartung, Reparatur und Einbau von Produkten mit integrierter Software minimiert worden ist.
Die Europaabgeordneten haben richtigerweise erkannt, dass der montierende Betrieb, der beispielsweise Software als Komponente integriert oder diesbezüglich Updates oder Upgrades vornimmt, nicht selbst haften sollte, wenn die Installation und die Software-Updates mit Einverständnis des Herstellers erfolgen. Der Hersteller behält in diesem Fall die Kontrolle über die Funktionsfähigkeit seines Produkts und muss daher selbst für Schäden haften, die von seinem fehlerhaften Produkt verursacht werden. Das schafft Rechtssicherheit für die einbauenden Handwerksbetriebe.
Allerdings kann auch Handwerksbetrieben ein Schaden entstehen, etwa wenn sie Maschinen mit fehlerhafter Software-Steuerung verwenden. Dann ist es sachgerecht, dass es den Mitgliedstaaten offenstehen sollte, ob sie die Produkthaftungsvorschriften auf Kleinstunternehmen ausweiten. Wir werden die Bundesregierung ausdrücklich dazu ermutigen, auch kleine Betriebe bei fehlerhaften Produkten zu entschädigen.
Diese guten Ansätze müssen jetzt den kommenden Verhandlungen mit dem Rat standhalten.“
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Bild: Dragon Claws – stock.adobe.com