Handwerk zum Partner der Mobilitätswende machen
Am 21. September berät der Bundestag über den Entwurf zum Mautänderungsgesetz sowie über die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Zur Bedeutung dieser beiden Gesetzentwürfe für die Mobilität des Handwerks erklärt ZDH-Generalsekretär Schwannecke:
Mobilität ist für viele Handwerksbetriebe ein Schlüsselthema, ob bei der wohnortnahen Versorgung von Kundinnen und Kunden, bei Fahrten zu Serviceeinsätzen oder zu Baustellen sowie für den Transport von Arbeitsmaterialen. Die Mobilitätswende wird nicht nur durch das Handwerk gestaltet, sondern wird auch im Handwerk selbst zu vollziehen sein:
Damit das Handwerk seinen Beitrag zu einer erfolgreichen Mobilitätswende leisten kann, muss diese politisch so flankiert werden, dass sie auch den Mobilitätsansprüchen des Handwerks gerecht wird.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zum Mautänderungsgesetz greift die Notwendigkeit leistungsfähiger und bezahlbarer Mobilität des Handwerks auf: Von der geplanten Ausweitung der Maut auf den Gewichtsbereich von 3,5 bis 7,5 Tonnen ab Mitte 2024 sollen Handwerksbetriebe ausgenommen werden.
Diese auf europäischem Recht basierende „Handwerkerausnahme“ muss auch im parlamentarischen Verfahren erhalten bleiben, um Betriebe nicht zusätzlich finanziell zu belasten und dadurch auch Handwerksleistungen wie etwa im Wohnungsbau noch weiter zu verteuern.
Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes berät der Bundestag außerdem über eine Reform, die die bisherigen verkehrspolitische Zielvorgabe zur „Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs“ erweitern und so der Mobilitätswende in Städten und Regionen einen tragfähigen Rahmen verleihen soll.
Städten und Kommunen muss ermöglicht werden, moderne Verkehrskonzepte zu erstellen, die das Handwerk zum Partner der Mobilitätswende in den Regionen und Städten machen, indem die Mobilitätsbedürfnisse der Betriebe explizit berücksichtigt werden können.
Im Straßenverkehrsrecht müssen aus Sicht des Handwerks neben den neuen städtebaulichen, umwelt- und klimapolitischen Belangen auch Zielvorgaben aufgenommen werden, die die Nahversorgung sowie die Erreichbarkeit ansässiger Gewerbebetriebe sicherstellen. Auf dieser Basis können die Kommunen das Handwerk dann beispielsweise gezielter bei Liefer- und Servicezonen sowie in Bewohnerparkgebieten berücksichtigen.“
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Foto: ZDH/Henning Schacht