EU-Parlament stimmt für Sanierungspflicht bei alten Gebäuden
Damit die EU bis 2050 klimaneutral wird, sieht ein aktuelles Vorhaben vor, dass ineffiziente Gebäude saniert werden müssen.
Konkret sollen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2033 die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen. Die sogenannte Gesamtenergieeffizienzklasse soll ähnlich wie bei Haushaltsgeräten auf einer Skala von „A“ bis „G“ angegeben werden. So sollen Bewohnerinnen und Bewohner durch geringeren Verbrauch auch vor sprunghaften Kosten durch Energiepreise geschützt werden.
Wie viele Gebäude wären betroffen?
Angaben der EU-Kommission zufolge wären bei einer Renovierung von Stufe „G“ auf „F“ etwa 30 Millionen Gebäudeteile in der EU betroffen. Demnach könnten in Deutschland mehr als sieben Millionen Eigenheime betroffen sein, hinzu kämen rund 7,2 Millionen Wohnungen.
Wie teuer werden die Sanierungen?
Konkret hängt das vom Einzelfall ab. Einzelmaßnahmen könnten bessere Fenster, neuere Heizungen oder eine bessere Dämmung sein. Für die Sanierungen soll aber auch Geld aus EU-Töpfen bereitgestellt werden, bis 2030 bis zu 150 Milliarden Euro.
Gibt es Ausnahmen?
Beispiele für Ausnahmen sind kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern, religiöse oder denkmalgeschützte Gebäude und solche, die nur vorübergehend genutzt werden, wie zum Beispiel Ferienhäuser. Einer Mitteilung des Parlaments zufolge könnten die EU-Staaten aber auch selbst weitere Ausnahmen erlauben, „je nachdem, ob die Renovierungen wirtschaftlich und technisch durchführbar und qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind.“
Warum gibt es Kritik?
Es wird befürchtet, dass hohe Sanierungskosten auf viele Hausbesitzer zukommen könnten. Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund warnt vor einem dramatischen Wertverlust gerade bei älteren Gebäuden. Die EU-Kommission betont hingegen, dass sich Renovierungen etwa durch weniger Energieverbrauch auf lange Sicht auszahlten.
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
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