Betriebe brauchen Planbarkeit bei Coronaschutz im Herbst / Winter
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 24. August 2022 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzes beschlossen. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Richtigerweise stellt die Bundesregierung mit der geplanten Anpassung des Infektionsschutzgesetzes frühzeitig Weichen, damit Deutschland besser als in den vergangenen beiden Jahren auf den Coronawinter vorbereitet ist.
Es wird jedoch im Gesetzgebungsprozess noch weiterer Konkretisierungen und Klarstellungen bedürfen, um unseren Betrieben die größtmögliche Planbarkeit bei gleichzeitigem Coronaschutz von Beschäftigten und Kundschaft zu verschaffen.
Entscheidend ist, betriebliche Einschränkungen und erst recht komplette Lockdowns und Betriebsschließungen unbedingt zu vermeiden: Dazu darf es nicht mehr kommen, denn das würden viele Handwerksbetriebe schlicht nicht überleben.
Zudem darf die vorgesehene Unterscheidung zwischen bundesweit geltenden Schutzmaßnahmen und länderspezifischen Regelungen keinesfalls zu einem länderspezifischen Flickenteppich an Regelungen führen, weil das für Betriebe, die über Ländergrenzen hinweg tätig sind, enorme bürokratische und organisatorische Belastungen bedeutet.
Gesundheitsschutz ist immer auch Betriebeschutz – die Anordnung von möglichen Schutzmaßnahmen muss aber stets sorgfältig abgewogen werden. Unsere Betriebe sind durch die multiplen Krisen bereits enorm belastet.
Daher muss die Leitlinie von Politik sein: Entlastungen statt neuer Belastungen! Unsere Handwerksbetriebe haben in den vergangenen zwei Coronawintern bewiesen, dass sie funktionierende Hygienekonzepte haben und verantwortungsvoll mit dem Pandemiegeschehen umgehen. Es braucht daher weder eine Neuauflage der Homeoffice- noch der Testangebotspflicht.
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Bild: ZDH/Boris Trenkel