Altersgrenze für die Berufsvalidierung gibt das richtige Signal
Am 14. Juni hat der Bundestag das Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) beschlossen. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
„Mit seinem Beschluss stellt der Bundestag die Weichen, um die Fachkräftesicherung im Handwerk mithilfe der Berufsvalidierung zu stärken. Der für Handwerksbetriebe durchaus bedeutsamen Zielgruppe von Erwachsenen, die durch langjährige Tätigkeit im Handwerk berufliche Kompetenzen erworben, aber keine Ausbildung abgeschlossen haben, bietet die Validierung eine wichtige zweite Chance: Ihre Leistung und ihre Kompetenzen werden anerkannt und sie werden in ihrer beruflichen (Weiter-)Entwicklung bestärkt. Gleichzeitig stellt der Bundestag mit der verankerten Altersgrenze von 25 Jahren für den Zugang zur Validierung sicher, dass dieses Verfahren nicht zu Lasten der betrieblichen Ausbildung geht. Für junge Menschen bleibt klar, dass eine Ausbildung weiter der beste und zügigste Weg ist, um ihre Bildungskarriere im Handwerk zu starten.
Damit die Umsetzung der Berufsvalidierung durch die Handwerkskammern mit den ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern ab dem kommenden Jahr gelingt, muss die Bundesregierung allerdings schnell aktiv werden und dringend die Verfahrensordnung für die Berufsvalidierung, die nach dem Gesetz vorgesehen ist, vorlegen. Vorbild sollten die Standards aus dem erfolgreich erprobten Validierungsverfahren im Projekt „ValiKom“ sein.“
Quelle: https://www.zdh.de/
Bild: ZDH – Henning Schacht